Altbausanierung in Düsseldorf

Anlässe für Immobilienbewertung

Bei Immobilien handelt es sich um kostbare Vermögensgegenstände. Deswegen sollten wichtige Entscheidungen auf einer fundierten Grundlage getroffen werden. Es gibt eine Vielzahl von Anlässen zur Erstellung eines Gutachtens. Bedarf für eine qualifizierte Immobilienwertermittlung kann im privaten wie auch im geschäftlichen Bereich entstehen.

 

Hier einige Beispiele :

An- und Verkauf von unbebauten und bebauten Grundstücken

Hier dient das Gutachten als Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidung bzw. als Basis der Preisverhandlung

Beleihung

Zweck ist die Bestimmung der Darlehenshöhe von dinglich gesicherten Darlehen

Eintragung von Lasten und Beschränkungen in Abt. II des Grundbuches

Bewertung von Wohnrechten, Nießbrauch, Überbau-renten Kanal-, Strom-, Wasser-, Leitungsschaden usw.

- bei Familienangelegenheiten z.B. bei Erbfall, bei Schenkung

z.B. zur Sicherstellung der Gleichbehandlung der Erben oder wenn sich die Erben nicht einigen können (Feststellung der Erbanteile)

- bei Betreuungen z.B. vom Gericht bestellten Betreuer

verlangt das Amtsgericht das für die zu verkaufenden Immobilien ein Verkehrswertgutachten erstellt wird. Damit soll ein Unterwertverkauf vermieden werden

- bei Ehescheidung

z.B. zur Feststellung des Immobilienvermögens evtl. mit Ermittlung des Zugewinnausgleiches zum Stichtag bzw. zu unterschiedlichen Stichtagen

Steuerliche Zwecke

Gutachten werden benötigt zur Festsetzung des Verkehrswertes. Die Beauftragung erfolgt in der Regel durch das zuständige Gericht

Gebäudeversicherung

Für die Risiken Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser und Elementar wird der Versicherungswert des Gebäudes auf Basis 1914 als der Wiederschaffungswert der baulichen Anlagen ermittelt. Der Wert des Grund und Bodens bleibt dabei unberücksichtigt

Vermögens Auseinandersetzungen