Anlässe für Immobilienbewertung
Bei Immobilien handelt es sich um kostbare Vermögensgegenstände. Deswegen sollten wichtige Entscheidungen auf einer fundierten Grundlage getroffen werden. Es gibt eine Vielzahl von Anlässen zur Erstellung eines Gutachtens. Bedarf für eine qualifizierte Immobilienwertermittlung kann im privaten wie auch im geschäftlichen Bereich entstehen.
Hier einige Beispiele :
An- und Verkauf von unbebauten und bebauten Grundstücken
Hier dient das Gutachten als Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidung bzw. als Basis der Preisverhandlung
Beleihung
Zweck ist die Bestimmung der Darlehenshöhe von dinglich gesicherten Darlehen
Eintragung von Lasten und Beschränkungen in Abt. II des Grundbuches
Bewertung von Wohnrechten, Nießbrauch, Überbau-renten Kanal-, Strom-, Wasser-, Leitungsschaden usw.
- bei Familienangelegenheiten z.B. bei Erbfall, bei Schenkung
z.B. zur Sicherstellung der Gleichbehandlung der Erben oder wenn sich die Erben nicht einigen können (Feststellung der Erbanteile)
- bei Betreuungen z.B. vom Gericht bestellten Betreuer
verlangt das Amtsgericht das für die zu verkaufenden Immobilien ein Verkehrswertgutachten erstellt wird. Damit soll ein Unterwertverkauf vermieden werden
- bei Ehescheidung
z.B. zur Feststellung des Immobilienvermögens evtl. mit Ermittlung des Zugewinnausgleiches zum Stichtag bzw. zu unterschiedlichen Stichtagen
Steuerliche Zwecke
Gutachten werden benötigt zur Festsetzung des Verkehrswertes. Die Beauftragung erfolgt in der Regel durch das zuständige Gericht
Gebäudeversicherung
Für die Risiken Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser und Elementar wird der Versicherungswert des Gebäudes auf Basis 1914 als der Wiederschaffungswert der baulichen Anlagen ermittelt. Der Wert des Grund und Bodens bleibt dabei unberücksichtigt